AGB
1. ALLGEMEINES Die Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen der Firma colorsaloon erbracht werden. Für den Einsatz von Leihpersonal ist keine Zustimmung des Auftraggebers erforderlich. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn colorsaloon die Leistung ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn colorsaloon mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat. Sämtliche für unseren Kunden auftragsbezogenen tätigen Personen wie Mitarbeiter, Auftraggeber unseres Kunden gelten als vom Kunden bevollmächtigt, Anweisungen und Erklärungen hinsichtlich des Auftrages zu erteilen. Mit Auftragsvergabe bestätigt der Auftraggeber, das er die AGB der Firma colorsaloon gelesen und akzeptiert hat.
2. PREISE & PREISBERECHNUNGEN
2.1 Die Preise von colorsaloon verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehr- wertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders schriftlich vereinbart. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit. 2.2 Preise richten sich immer nach den zu dieser Zeit gültigen Materialkosten, Preisschwankungen sind daher möglich. 2.3 Für An- und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3. ANGEBOTE
3.1 Angebote von colorsaloon sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von der Firma colorsaloon zustande oder durch Erbringen der Leistung.
4. LIEFERUNG UND TERMINE
4.1 Von colorsaloon angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für colorsaloon nur dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen. 4.2 Bei Terminen bzw. Leistungszusagen handelt es sich generell nur um Anga- ben in Werktagen. Diese gelten Montag bis Freitag, ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. 4.3 Leistungsstörungen die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von color- saloon beruhen, vertreten wir den Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen colorsaloon.
5. PREISE - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Versandstelle“, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versiche- rung und sonstige Versandkosten; Diese werden gesondert in Rechnung ge- stellt. Wir behalten uns vor, die Belieferung von Neukunden von Vorauskasse abhängig zu machen. Werden Lieferungen- bzw. Teillieferungen nicht pünktlich bezahlt, behalten wir uns vor, die Lieferungen von laufenden Aufträgen oder Neuaufträgen zurückzustellen bzw. von Vorkasse abhängig zu machen. 5.1 Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu zahlen, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt. 5.2 Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, werden alle Forderung von colorsaloon sofort fällig. Die Firma colorsaloon behält sich die Geltendma- chung eines Schadens vor. 5.3 Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. 5.4 Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen. 5.5 Vor Bezahlung der offenen Rechnung ist colorsaloon nicht verpflichtet wei- tere Leistungen zu erbringen. 5.6 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
6. MÄNGELHAFTUNG
Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbe Ihres Fahrzeuges und einen Schutz des Originallackes, jedoch keinen Lackersatz. 6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug/ Produkt bei Übergabe auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet colorsaloon nicht. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe zu melden, sonst verfallen die Gewährleistungsansprüche. 6.2 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden werden auf das Recht der Nach- besserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein Preisnachlass vereinbart werden. 6.3 Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. color- saloon trägt nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung. 6.4 Nachbesserungen/Änderungen durch Dritte oder des Auftraggebers ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer Haftung. 6.5 Farbabweichungen der Folie/Produkte sind Drucker- und Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge. 6.6 Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und Nebenkosten bestehen nicht Unsere Garantie besteht nicht für nachstehende Fälle:
-Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt
-Minimale Staubeinschlüsse z.B. durch Pollenflug
-Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
-Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte.
-Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
-Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Fahrzeugen bzw. fehlerhaften Lacken.
7. HAFTUNG
Die Folie ist nach 6 – 8 Wochen Waschanlagenfest. Bis ca. 4 Wochen nach Bekle- ben sollte das Fahrzeug nicht mit Hochdruck gereinigt werden. Auf die Verar- beitung wird eine Garantie von einem Jahr gewährleistet, auf die Folie, je nach Herstellerangabe zwischen 5 und 10 Jahren. Die Folie ist nicht mit einer Lackie- rung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht auszuschließen. Das Fahrzeug muss gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. 7.1 colorsaloon haftet – egal aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, auch durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Hand- lungen bestehen nicht. 7.2 Verschleißbedingte Mängel werden nicht ersetzt. 7.3 Die Firma colorsaloon übernimmt keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. 7.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Korrekturabzügen haftet aus- schließlich der Auftraggeber für die Richtigkeit von Texten und Bildern. 7.5 Bei der Verarbeitung von Fremdmaterial (Textilien, Aufkleber, Folien ect.) können und werden wir keine Gewährleistung auf deren Haltbarkeit, Beständig- keit oder Aussehen übernehmen.
8. TERMINVEREINBARUNG
Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung einer Fahrzeug- folierung/ Beschriftung muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung. Terminver- einbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen von Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert wer- den. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da sich dies nach der Auftragslage richtet. Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitar- beiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teile, zum Beispiel Wertsachen geltend gemacht werden.
9. EIGENTUMSVORBEHALT/URHEBERRECHT
Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, Bilder, Texte etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen.
Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Firma colorsaloon freistehend, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten, verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Firma colorsaloon oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.
Zwischen den Parteien kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot mündlich, schriftlich oder schlüssig durch die Inanspruchnahme der Agentur-Leistungen annimmt.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird auf der Grundlage der Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, oder wenn vorhanden nach dem vorliegenden Angebot.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Einwilligung von colorsaloon weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Die Nutzung ist nur mit der Einwilligung von colorsaloon und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Vorlage und/ oder Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt colorsaloon dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Firma colorsaloon bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, Entwürfe und die Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
Wünscht der Kunde die Herausgabe offener, editierbarer Daten bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Die Firma colorsaloon übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung. Eine Änderung der herausgegebenen Daten ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig.
10. GEWÄHRLEISTUNG
Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das aus- drückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch Dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich. Der Käufer hat zunächst Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Sofern die Nachbesserung fehlschlägt kann der Käufer Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Für Nachbesserung gilt folgendes:
a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 1 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
b) Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
c) Kleine Unregelmäßigkeiten an den Schnittkanten und Maßabweichungen sind Motiv -und Produktionsbedingt und können nicht als Reklamationsgrund geltend gemacht werden.
d) Minimale Staubeinschlüsse sind Orts- und Witterungsbedingt möglich und nicht als Mangel anzeigbar.
11. HAFTUNG UND GARANTIE
Es obliegt dem Kunden sich vor Anbringung gegebenenfalls beim Hersteller des Untergrundes auf die Verträglichkeit zu Klebefolien zu informieren. Das Aufbrin- gen von Klebefolien an Fahrzeugen kann Auswirkungen auf die Zulassung des Fahrzeugs haben. Dafür übernimmt colorsaloon keinerlei Haftung. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend ge- macht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahr- lässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugfolierung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör) ist ausgeschlossen. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert, noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet.
12. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe
Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Urhebern oder Verwertungs-gesellschaften (z.B. Foto-, Film-, GEMA-Rechte) zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von der Agentur erfüllt, hat der Kunde der Agentur die verauslagten Zahlungen zu ersetzen.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.
13. ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort ist Ansbach, Gerichtsstand ist Ansbach.
14. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Wir untersagen ausdrücklich die Zusendung von Werbe-Emails (Spam) und gehen rechtlich gegen Zuwiderhandlungen vor.
Alle Verträge von colorsaloon unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Jede abweichende Vereinbarung ist schriftlich festzulegen. Ansbach, 20.03.2012 colorsaloon Am Fürstenweg 5, 91522 Ansbach.